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  • Ist meine Eigentumswohnung versichert – was muss ich unternehmen ?
04. Oktober 2020

Ist meine Eigentumswohnung versichert – was muss ich unternehmen ?

Wer ein Einfamilienhaus erwirbt, ist für alles selber verantwortlich. So auch für den Abschluss der notwendigen Versicherungen. Wie sieht es aber bei meiner Eigentumswohnung aus? Kann ich dafür auch selbst entscheiden, was und bei wem ich versichern will?

Beim Erwerb eines Grundstückes wird man vom Notar darauf hingewiesen, dass allfällig vorhandene Versicherungspolicen auf den Erwerber übergehen, werden diese nicht innert 30 Tagen nach Eigentumsübertragung gekündigt (Art. 54 VVG). Diese Regelung macht bei bestehenden Bauten sehr wohl Sinn. Dies verhindert, dass man nicht ungewollt ohne Versicherungsschutz dasteht.

Was bedeutet das nun aber für mich als Käuferschaft? Muss ich etwas unternehmen und was?

Auf jeden Fall: Überprüfen

Da bestehende Policen auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer übergehen, sind diese unbedingt zu prüfen. Dabei sollten Sie den Fokus auf den Deckungsumfang und die Höhe der versicherten Summe legen. Ihr Versicherungsberater oder auch wir von der PRIKA sind dabei gerne behilflich.

Eigentum erworben – was muss ich versichern?

Zuerst einmal muss zwischen der kantonalen Gebäudeversicherung und den zusätzlichen «freiwilligen» Versicherungen unterschieden werden.

Die kantonale Gebäudeversicherung ist mit ganz wenigen Ausnahmen in allen Kantonen obligatorisch und vom Staat aus organisiert. D.h. die Versicherung besteht bereits und deckt die sog. Elementarschäden wie Feuer, Wasser (externe Einflüsse), usw.

Daneben sind weitere Ereignisse zu versichern. Insbesondere sind das die Haftpflichtversicherung, Gebäudewasser, Glasbruch, Einbruchschäden, usw. Diese sind grundsätzlich freiwillig. Es empfiehlt sich jedoch nicht, hier zu sparen. Wenn ein entsprechendes Ereignis eintritt, sind Sie sofort mit hohen Geldsummen konfrontiert. Oftmals sind das Summen, wofür man privat kaum selber aufkommen vermag.

Nehmen Sie sich die Zeit und holen Sie dazu mehrere Offerten von verschiedenen Versicherungsunternehmen ein.

Gilt das auch für meine neu erworbene Eigentumswohnung?

Grundsätzlich Nein. Die Versicherung der Gebäude im Stockwerkeigentum ist Sache der Eigentümergemeinschaft. Wie die Einfamilienhäuser sind auch die Mehrfamilienhäuser in den meisten Kantonen obligatorisch gegen Elementarschäden zu versichern (kant. Gebäudeversicherung). Bei Neubauten erfolgt dies meistens kurz nach Bezug und löst die vorhandene Bauzeitversicherung ab.

Die meisten Reglemente von Stockwerkeigentumsgemeinschaften beinhalten einen oder mehrere Artikel zum Thema Versicherungen. Darin wird festgehalten, für welche Gefahren sich die Gemeinschaft zusätzlich zu versichern hat. Meistens ist dies als Vorschrift und nicht als Empfehlung formuliert. Dies sind normalerweise die bereits genannten Themen wie Haftpflichtversicherung, Glasbruch und Gebäudewasser.

Die Verantwortung für den Abschluss und die Überprüfung obliegt der Stockwerkeigentümergemeinschaft. In der Praxis wird dies von der Verwaltung organisiert. D.h. sie holt diverse Offerten ein, vergleicht diese und unterbreitet die Angebote den Eigentümern anlässlich der Versammlung zur Abstimmung. Bei bestehenden Versicherungspolicen ist eine periodische Überprüfung sinnvoll. Anlass dazu kann ein erfolgter Schadensfall, Erhalt neuer Erkenntnisse oder auch das Laufzeitende der Police sein.

Ist mein Hausrat automatisch versichert?

Egal ob für Ihr Einfamilienhaus oder für Ihre Eigentumswohnung: Die Versicherung Ihres persönlichen Hausrats obliegt Ihnen allein. Dazu gibt es keine weitergehenden Vorschriften wie z.B. das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Auch ist der Versicherungsumfang abhängig von Ihrer persönlichen Einrichtung.

Eine mögliche Schnittstelle zur gemeinschaftlichen Police gibt es dennoch. Es betrifft den Glasbruch (ev. noch weitere Nebenversichrungen). Beim der Gebäudeversicherung kann entweder nur das Gebäudeglas, d.h. fest verbaute Teile wie Fenster, usw. oder sämtliches Glas versichert werden. Im zweiten Fall ist z.B. auch der persönliche Esstisch aus Glas mitversichert.

Wenn Sie Ihre Hausratversicherung neu abschliessen oder überprüfen wollen, empfehlen wir Ihnen, die bestehenden Gebäudeversicherungspolicen bei Ihrer Verwaltung anzufordern. Übergeben Sie diese Policen Ihrem Versicherungsberater. Er sollte in der Lage sein, Ihnen anhand dieser Unterlagen mögliche Deckungslücken oder Doppelversicherungen aufzuzeigen.

Dürfen wir auch Ihr Partner sein?

Das Thema Versicherung rund um Ihr Gebäude gehört bei uns zu den normalen Aufgaben im Bewirtschaftungsalltag. Wir von der PRIKA begleiten Sie gerne dabei und übernehmen für Sie die komplette Bewirtschaftung Ihres Renditeobjektes oder Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Dominique Bitzer

Dominique Bitzer

Managing Partner