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  • Einkäufe in die Pensionskasse – Leistungen erhöhen und Steuern sparen
18. Oktober 2019

Einkäufe in die Pensionskasse – Leistungen erhöhen und Steuern sparen

Sie wollen Ihre Altersleistungen in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) verbessern? Mit freiwilligen Einkäufen in Ihre Pensionskasse ist dies immer dann möglich, wenn aufgrund Ihres aktuellen Vorsorgeplanes (Vorsorgereglement) eine Vorsorgelücke besteht.

Diese wird meist im Vorsorgeausweis mit der Bezeichnung „maximal möglicher Einkaufsbetrag“ (oder ähnliche Formulierung) ausgewiesen. Eine allfällige Vorsorgelücke kann u.a. mit einer Pensum-, einer Lohnerhöhung oder durch einen Arbeitgeberwechsel entstehen. Ihre Pensionskasse gibt Ihnen Auskunft über Ihre aktuelle Vorsorgesituation.

Nutzen Sie ein allfälliges Einkaufspotenzial für freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse.

Das sind Ihre Vorteile

  • Sie erhöhen Ihre Altersleistungen.
  • Sie verbessern Ihre Risikoleistungen, wenn diese Leistungen abhängig von der Höhe des Altersguthabens berechnet sind (gemäss Vorsorgereglement).
  • Sie sparen Steuern.

Aus steuerlicher Sicht machen freiwillige Einkäufe – aus dem Privatvermögen finanziert – grundsätzlich Sinn, da diese Beträge vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind. Sie erhalten für die Geltendmachung eine entsprechende Steuerbescheinigung von Ihrer Pensionskasse oder Ihrer Personalvorsorgestiftung.

Es empfiehlt sich, den maximal möglichen Einkaufsbetrag auf mehrere Jahre aufzuteilen. So können Sie die Steuerprogression mehrmals brechen und vom Steuervorteil profitieren.

Das müssen Sie wissen

  • Bevor Sie einen Einkauf machen wollen, müssen Sie gegenüber Ihrer Pensionskasse einen Einkaufsantrag ausfüllen und die Bestätigung der Pensionskasse abwarten.
  • Nach einem freiwilligen Einkauf bleibt das gesamte Altersguthaben während drei Jahren für Barauszahlungen gesperrt. Das gilt für einen Vorbezug zur Finanzierung des Wohneigentums und für eine Kapitalauszahlung bei Pensionierung.
  • Wählen Sie bei Ihrer Pensionierung die Rentenform, ist ein freiwilliger Einkauf bis unmittelbar vor der Pensionierung möglich (keine Sperrfristen).
  • Haben Sie bereits einen Vorbezug zur Finanzierung Ihres Wohneigentums getätigt, muss dieser vollständig zurückbezahlt sein, bevor Sie einen freiwilligen Einkauf vornehmen können.
  • Der freiwillige Einkauf muss spätestens bis 30.12.2019 (Valuta) auf dem Bankkonto Ihrer Pensionskasse oder Personalvorsorgestiftung eingegangen sein, um vom Steuervorteil im 2019 profitieren zu können. Wir empfehlen, einen Einkauf vorzeitig anzugehen und die Einzahlung rechtzeitig in Auftrag zu geben.

Wünschen Sie weitere Auskünfte?

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Rücksprache mit der PRIKA.

Unsere Fachspezialisten beraten Sie gerne.

Isabella Leiseder

Isabella Leiseder

Pensionskassenverwalterin